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SPD fordert mehr Respekt vor gewählten Gremien

Der Vorstand der SPD Fürstenfeldbruck zeigt sich über die Vorgehensweise des amtierenden Bürgermeisters Erich Raff wegen der Verlegung der B2 und die Umwidmung der Hauptstraße enttäuscht! Am 22.07.2014 reichte die SPD-Fraktion im Stadtrat Fürstenfeldbruck einen Antrag auf Umwidmung der B2 im Stadtgebiet ein. Dieser Antrag wurde vom Stadtrat mit 24 zu 15 Stimmen angenommen. Dass Herrn Raff nun heimlich, ohne die betroffenen Ämter der Verwaltung zu informieren, einen Brief an das Bundesverkehrsministerium verfasst hat, mutet merkwürdig an. Der Tonfall, den Herr Raff in seinem informellen Brief an den Bundesverkehrsminister anschlägt, trieft dazu noch vor Widerwilligkeit. Ein positives Vorantreiben des geltenden Beschlusses ist darin nicht zu erkennen. Auch die Informationskultur des amtierenden Bürgermeisters gegenüber den gewählten Stadträten und Stadträtinnen ist nicht akzeptabel. Dass ausschließlich der Stadtrat Lohde von der CSU über den Brief und die ebenso informelle Antwort aus dem Ministerium informiert wurde, entbehrt jedweder demokratischen Grundlage. Diese Ungleichbehandlung steht einem Bürgermeister nicht gut zu Gesicht und zeigt einmal mehr, wie wenig Interesse an einer Umsetzung der geltenden Beschlusslage Herr Raff an den Tag legt. Wir fordern den Bürgermeister daher auf, den Vorgang zu erklären. Zudem wünschen wir uns von Herrn Raff, endlich mehr Respekt vor den gewählten Gremien und ihren Beschlüssen zu zeigen. Der amtierende Bürgermeister wird dazu angehalten, die Verlegung der B2 und die Umwidmung der Hauptstraße mit den Fraktionen und der Verwaltung auf ehrliche und formal richtige Art und Weise voranzutreiben. Svenja Bille Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck, den 26.06.2016

Von |2017-02-02T02:01:04+01:00Mittwoch, Juli 6, 2016|

Wohnraum für alle – neue Planungsansätze

für eine Initiative mit diesem Motto hat der Deutsche Werkbund Bayern e.V. die Trägerschaft übernommen. Die Herausforderung ist, in kurzer Zeit günstigen und zugleich auf Dauer konzipierten Wohnraum zu schaffen, unter Berücksichtigung von nachhaltigen Lösungen, die eine hohe Benutzer- und Gestaltungsqualität aufweisen und Integration ermöglichen. Integration kommt von lateinisch „integrare“ und bedeutet „erneuern, ergänzen, geistig auffrischen“. Eine interessante gedankliche Kombination! Um neue Wohnkonzepte zu schaffen, müssen bereits wir Planer und politisch Verantwortliche uns geistig auffrischen, das Thema Wohnen neu denken, und es so den Bewohnern ermöglichen, sich gegenseitig mit ihren verschiedenen Fähigkeiten zu ergänzen und ein neues Miteinander zu finden. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass man die individuelle Wohnfläche reduziert zugunsten von Gemeinschaftsbereichen, was die Kosten sowohl für die Erstellung als auch für den einzelnen Bewohner reduziert, und das Gemeinschaftsleben fördert. In diesem Sinne waren Fachleute, Architekten, Stadtplaner, Studenten, Firmen aufgerufen, Lösungsvorschläge aufzuzeigen, in einem ersten Schritt, der „Ideenwerkstatt“. Vorschläge sollten für städtische und für dörfliche Situationen ausgearbeitet werden, wichtig war die schnelle Umsetzbarkeit. Dies kann zum Beispiel durch das Bauen in Modul- oder Systembauweise geschehen. Ein wichtiges Ergebnis ist, dass kostengünstiger und einfacher Wohnraum keine qualitativen Einschränkungen in räumlicher, gestalterischer und sozialer Hinsicht hat, wenn er mit hohem gestalterischem Anspruch entworfen wird. Die Arbeiten zeigen, wie ein gelingendes Miteinander im Innen- und Außenbereich aussehen kann. Der zweite Schritt, der „Markt der Möglichkeiten“, richtet sich an kommunale Entscheider, Grundstückseigentümer, Investoren, soziale Institutionen, Helferkreise, Quartiersmanager... Sie können ihre Erkenntnisse vertiefen und sich austauschen. Im „Abschlussplenum“ werden Möglichkeiten für ein gemeinsames weiteres Vorgehen aufgezeigt, um innovative Bauprojekte auf den Weg zu bringen. Meine Fraktion und ich möchten uns dafür einsetzen, auch hier in Fürstenfeldbruck ein solches Projekt zu verwirklichen. Gaby Fröhlich Hier finden Sie weitere Informartonen

Von |2017-02-02T02:04:19+01:00Mittwoch, April 6, 2016|

Vorschläge zu planerischen Gestaltungsvorgaben für die Aumühle

Nach dem beschlossenen Wegzug der Stadtwerke und damit der Erledigung vieler, auch sachfremder Grundsatzdiskussionen wird hier ein neues Gelände frei, das in vieler Hinsicht der gesamten Innenstadt FFB ein neues Gesicht geben kann. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung betrifft dies auch nach wie vor das jetzt im Rahmen eines Grundstückstausches der Wohnbaugesellschaft IGEWO übereignetes Gelände südlich der Stadtbibliothek. Im Rahmen einer grundsätzlichen Vertragstreue steht hier sicher außer Frage, dass vordergründig eine Wohnbebauung entstehen wird. Wie aber diese im Gesamtrahmen einer Überplanung des Areals Aumühle/Lände konkret aussehen soll, obliegt der Planungsgestaltung des Stadtrates. Daher einige grundsätzliche Vorschläge zu Gestaltungszielen dieses Raums: Zum Gelände der IGEWO (ehemaliger Verwaltungsklotz der Stadtwerke) Auf dem Gelände der bisherigen Verwaltungsbauten soll eine Wohnbebauung realisiert werden mit möglicher Mischnutzung im EG-Bereich. Grundsätzlich sollen dabei folgende Faktoren einbezogen werden: Die Wohneinheiten selbst sollen möglichst flexibel gestaltbar sein und möglichst sowohl die Bedürfnisse von Single- oder Seniorenwohnungen wie auch die von Familien einbeziehen können. Ein behindertengerechter Ausbau ist selbstverständlich. Der Stadtratsbeschluss, eine mindestens 30%ige Fläche für mietpreisgebundene Wohnungen bereit zu stellen, findet Anwendung. Die Grundflächen sollen so gestaltet sein, dass der bisherige Vorplatz der Stadtbibliothek zu dieser Wohnanlage hin zu einem öffentlich nutzbaren Raum (Forumscharakter) erweitert wird. Die Bebauung soll autofrei gestaltet werden, Ausnahmen sollen höchstens in Bezug auf Behindertenfahrzeuge zugelassen werden. Öffentliche automobile Zufahrtsmöglichkeiten enden an der Stadtbibliothek, dort werden Parkplätze exklusiv für Nutzer dieser Einrichtung und ggf. Besuchern des anzusiedelnden Gewerbes bereitgestellt in demselben Umfang wie bisher. Die Bebauung muss eine öffentlich zugängliche Fuß- und Radwegverbindung über den anschließenden Stadtpark zum Bahnhof einerseits, über die Parkdecks zum Kloster hin andererseits ermöglichen. Die optische Gestaltung muss den vorhandenen, historischen Kern berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die zu erhaltenden Villengebäude gegenüber der Stadtbibliothek . Vorstellbar wäre hier ein Gebäude in U-Form, das sich zur Stadtbibliothek hin öffnet. Die beiden Gebäudeschenkel sollen dabei auch in der Höhe die Bausubstanz der Villengebäude aufgreifen, der anschließende Querbau kann eine höhere Bausubstanz aufweisen. Der umschlossene Hof soll den angesprochenen Forumscharakter realisieren können. Der Dachbereich der Seitenschenkel kann als Dachterrasse realisiert werden mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten. Das soll aber nur beispielhaft als eine von mehreren Möglichkeiten genannt werden, die oben genannten Planungsgrundsätze auch realisieren zu können. Die tatsächliche Ausgestaltung soll dem weiteren Planungsverfahren überlassen werden. Verkehrsgestaltung Das Gebiet der Aumühle ist bereits jetzt äußerst problematisch über die Bullachstraße an die Münchner Straße bzw. Hauptplatz angebunden. Bereits diese Grundproblematik führt ja dazu, mindestens den Fuhrpark der Stadtwerke aus diesem Bereich auszugliedern. Analog führt auch das schon zur Notwendigkeit, die Bullachstraße nicht weiter verkehrsmäßig zu belasten. Theoretisch bestünde die Möglichkeit, eine weitere Verkehrsanbindung für das neue Quartier am Rand des Stadtparks ausgehend von der jetzigen Hauptpost zu schaffen. Im Sinne einer modernen, innenstadtnahen Urbanität sollte man aber auch abgesehen von obigen Sachzwängen das Areal mit Absicht weitgehend autofrei gestalten. Deshalb sollte man die Möglichkeit prüfen lassen, auf dem Gelände des ehemaligen Polizeiparkplatzes ein Parkdeck für dieses zukünftige Quartier zu schaffen, das durch entsprechende Wegeanbindungen vernetzt wird und in erträglicher Entfernung liegen würde. Eine solche Maßnahme kann auch [...]

Von |2017-02-02T02:14:40+01:00Mittwoch, April 8, 2015|

Konzept Soziale Bodennutzung (SoBoN)

Beim Konzept der Sozialen Bodennutzung geht es prinzipiell darum, die Wertsteigerung von Grundstücken zu erfassen und neu zu verteilen, welche diese durch den Planungsvorgang der Kommunen erhalten. Ganz plakativ ausgedrückt: Wenn aus ursprünglichem Ackerland Bauland gemacht gemacht wird, weil die Kommune über ihre Planungshoheit dieser Nutzungsänderung zustimmt, hat dieses Land nach diesem Planungsakt einen höheren Wert, als es der ursprüngliche Acker hatte. Wenn aber dann das Grundstück tatsächlich bebaut werden wird, entstehen weitere Folgekosten für die Kommune, weil für darauf anzusiedelnde neue Bewohner auch neue Infrastruktur nötig wird wie Schulen, Kindergärten, Straßen. Auch die reinen Kosten der Planung selbst wie teilweise auch Erschließungs- und Unterhaltskosten belasten die Stadtkassen. Das SoBoN-Konzept setzt an der durch den Planungsvorgang seitens der Kommune entstehenden Wertzuwachs des Baugrundes an. Der soll nicht mehr wie früher allein dem Bauwerber verbleiben, sondern sozial gerecht verteilt werden. Weil ja auch dem Bauwerber ein Investitionsisiko verbleibt, muss diese Verteilung auch seine Interessen angemessen berücksichtigen. Mittlerweile anerkannter Usus ist, dass mindestens 30% der erzielbaren Wertsteigerung dem Bauwerber verbleiben müssen. Der verbleibende Rest aber soll der Kommune zugute kommen. Dies erscheint nur auf den ersten Blick wirtschaftlich widersinnig. […]

Von |2017-02-02T02:23:22+01:00Montag, März 9, 2015|

Wohnmodelle für Alte und Junge: Antwort auf Wohnungsnot?

Die Frage nach angemessenem Wohnraum für ihre besonderen Lebenslagen treibt zunehmend mehr Menschen um, gerade aber Junge und Alte, für die bisher relativ wenig getan würde. Gerade angesichts einer grassierenden Pflegemisere und massiv drohender Altersarmut auf der einen und grassierender Wohnungsnot von Studenten und Azubis auf der anderen Seite. Hier vernünftige Modelle anzubieten oder zumindest in einem Überblick kompetent präsentieren zu können, dürfte für erheblichen Zuspruch seitens der Bürger/innen sorgen. Für beide Gruppen lassen sich aber oft auch Wohnmodelle als Kombinationen finden, die durchaus sinnvoll vernetzt werden könnten. […]

Von |2017-01-02T02:00:21+01:00Freitag, Dezember 19, 2014|

Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis FFB

Der Kreistag hat im Juli 2014 beschlossen, bis Mitte 2015 das bestehende Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis zu reformieren. Bei dessen Gestaltung wird man aber auch von der erwarteten Ausgestaltung eines neuen Wertstoffgesetzes abhängig sein, das ebenfalls für 2015 erwartet wird. In diesen Gesetzgebungsprozess sollten sich die politischen Parteien dringend einschalten, um Fehlentwicklungen und Fehlgestaltungen durch Lobbyismus der bestehenden, privatwirtschaftlich orientierten Erfassungssysteme vorzubeugen. Unter der Landrätin Rosemarie Grützner (SPD) wurde Anfang der 90iger Jahre gegen viele Widerstände ein Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis durchgesetzt, das die Trennung und Erfassung von recycelbaren Wertstoffen deutlich voranbringen sollte (bis dahin gab es genau eine Abfalltonne für jeden Müll). Ein gut organisiertes System von kleinen und großen Wertstoffhöfen konnte das ermöglichen und war damals sicher richtungsweisend. Die so genannten „gelben Säcke bzw. Tonnen“ wurden erst deutlich später eingeführt. Veränderte Rahmenbedingungen in der Abfallswirtschaft Fast ein viertel Jahrhundert später haben sich aber die Rahmenbedingungen, unter denen ein modernes Abfallwirtschaftskonzept arbeiten kann und muss, deutlich geändert: […]

Von |2016-12-30T16:52:40+01:00Donnerstag, November 20, 2014|

Mietpreisbremse in FFB

Mit der sog. Mietpreisbremse will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Auf diese Weise sollen sich auch Normalverdiener Wohnraum in diesen Lagen noch leisten können bzw. davor bewahrt werden, ihre angestammten Wohnungen aus Kostengründen verlassen zu müssen. Die Neuregelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf. Diese Regelung kommt aber nur zur Anwendung in Gebieten, die zuvor von der jeweiligen Landesregierung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen worden sind. Was bedeutet Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse garantiert, dass die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen gerade in gefragten Wohnlagen höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. […]

Von |2017-01-02T02:48:29+01:00Donnerstag, November 20, 2014|
Deine Wahl! 15.März - SPD