Stadteigene Wohnungen fehlen nach jahrelanger Untätigkeit
Das soll in den kommenden 6 Jahren passieren
- Auf städtischem Grund wird weiterhin und besonders bei Errichtung von Schulen und Kitas in die Höhe gebaut, um unsere Flächen effektiv auszunutzen. Personalwohnungen für die dort Beschäftigten werden bereits mit eingeplant. Das ergibt kurze Wege und damit weniger CO2 in unserer entwicklungsfähigen „StadtLand-Fluss“-Gemeinde.
- Die Stadt übt ab 2020 Vorkaufsrechte im vorhandenen Rechtsrahmen aus. Sie bebaut die so erworbenen Grundstücke selbst oder stellt sie einer kommunalen Wohnbaugesellschaft bzw. einer Bürgergenossenschaft zum Bebauen zur Verfügung. In beiden Fällen werden solche Flächen jedenfalls dauerhaft der grassierenden unsozialen Bodenspekulation entzogen.
- Die SPD fördert Baugemeinschaften und Bürgergenossenschaften, wird aktiv dazu beitragen, dass sich solche Gruppen finden und wird sie beratend begleiten. Über schon vorhandene Planungsinstrumente wie Konzeptausschreibungen achtet die SPD darauf, dass bei den anstehenden großen Bauplanungen (Aumühle/Lände, Innenstadt Ost, Fliegerhorst) geeignete Flächen für solche Projekte reserviert werden.
- Die Wohnbaugesellschaft des Landkreises (WBG) soll Wohnungen errichten. Die nach über 10-jähriger SPDForderung endlich durchgesetzte WBG muss zügig so ausgebaut werden, dass sie selbst Wohnungen auch für unsere Brucker Bürger/innen errichtet. Bei einer reinen Bestandsverwaltung für die angeschlossenen Gemeinden darf es nicht bleiben. Diese Landkreis-WBG darf uns aber nicht daran hindern, dass die Stadt Fürstenfeldbruck selbst auch eigenen Wohnungsbau in der Stadt betreibt.
- Die vom Bund gegebenen Handlungsmöglichkeiten z. B. zur Mietpreisbremse müssen schnell genutzt werden. Für Fürstenfeldbruck bedeutet dies die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wie ihn die SPD schon lange fordert.
Juli 2020: Stadtrat beschließt Zweckentfremdungsverordnung
Die von uns beantragte ZWEVO wird nach Diskussion mit leichten Veränderungen verabschiedet, nachdem auch die Verwaltung diese als wirksames Instrument zur Bekämpfung einzelner Auswüchse auf dem Wohnungsmarkt eingeordnet hat. So gibt es neben einer zunehmenden, dauerhaften Vermietung über Portale wie Airbnb auch Erkenntnisse über Wohnungen, die für Saisonarbeiter dauerhaft überbelegt werden. Jetzt hat die Stadt auch ein rechtliches Werkzeug, gegen solche Auswüchse vorzugehen und darum geht es. Eben nicht darum, Familien mit Vorschriften zu beschweren oder kurzfristige Untervermietungen zu verhindern.
Juli 2020: SPD-Fraktion stellt Antrag Schlüsselmomente
Ein weiterer von uns beantragter Baustein für die zukünftige Wohnungspolitik soll das Programm Schlüsselmomente werden. Angelehnt an ein Programm aus der Landeshauptstadt München, soll auch in Fürstenfeldbruck die Stadt oder eine Wohnungsgesellschaft als Zwischenmieter auftreten, um die Wohnungen dann entsprechend der sozialen Dringlichkeit weiterzuvermieten. Dadurch können Vermieter entlastet werden, indem sie einen zentralen Ansprechpartner haben und die Stadt könnte gezielt Wohnungssuchende oder städtische Mitarbeiter mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. Denn neben der Tatsache, dass immer noch zu wenig Wohnraum durch Genossenschaften und Kommunen geschaffen wird, müssen wir auch dafür sorgen, das vorhandene Wohnungen optimal genutzt werden. Wir können dafür auf die Erfahrungen Münchens zurückgreifen und wir hoffen, dass in Zukunft damit gezielter Wohnungen angeboten werden kann.
Juli 2020: Stadtrat beerdigt städtischen Wohnungsbau
Jahrelanges Torpedieren und Verschieben dieses wichtigen kommunalen Wohnbauprojekts durch unseren OB hat am Ende doch Erfolg. Teile der Grünen-Fraktion lassen sich vom Argument überzeugen, ein aktueller Krankenstand in der Bauverwaltung würde einen kommunalen Eigenbau verhindern und schwenken von ihrer über 6 Jahre verfolgten Linie um. Leider ist offensichtlich, dass mit diesem Beschluss die generelle Ablehnung kommunalen Wohnungsbaus zum Ausdruck kommt.
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September 2020: Dr. Christoph Maier zum Geschäftsführer der Wohnbaugesellschaft bestellt
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag wird auf Beschluß der Gesellschafterversammlung zukünftig die gemeinsame Wohnbaugesellschaft der Landkreis-Kommunen leiten. Damit gestaltet jetzt ein langjährig erfahrener Baujurist und Projektplaner im Bereich bezahlbaren Wohnraums jetzt die Zukunft der derzeit einzigen kommunalen WBG. Das lässt hoffen, dass deren Dornröschenschlaf sein Ende findet und sich endlich etwas bewegt auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum.
Oktober 2020: SoBoN-Richtlinien werden angepasst
In FFB werden auf unsere Initiative hin SoBoN-Richtlinien angewandt, nach denen Bauwerber wie in München durch ihre Vorhaben erlangte Wertsteigerungen teilweise an die Stadtgesellschaft zurückgeben müssen. Das kann durch Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums erfolgen und/oder durch Beteiligung an Infrastrukturkosten. Auf Antrag der FW hin wird hier zukünftig alternativ auch eine Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnbaus gleichberechtigt zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums berücksichtigt.
Nachdem unsere bisherigen (gleichlautenden) Anträge zu diesem Thema vom Stadtrat bisher als schlichte Absichtserklärungen zwar „abgesegnet“, aber nie konkretisiert wurden, begrüßen wir selbstverständlich die umfängliche und kompetente Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema und freuen uns, dass damit bisher geltende SoBoN-Richtlinien der Stadt weiter zum Nutzen bezahlbaren Wohnraums und privater Initiativen hierzu ausgebaut werden.