Endlich aktiv werden bezüglich den Sportstätten im Fliegerhorst!
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur anstehenden Haushaltsberatung für das Jahr 2019 und dem Investitionsplan für die Jahre 2020 bis 2022 die folgenden Anträge: 1. Falls noch erforderlich, faßt die Stadt einen Grundsatzbeschluß des Inhalts, daß die Sportstätten des Fliegerhorstes, mit dem Abzug der OSLw 2021 oder 2022, durch die Stadt für die Sportvereine und die Bevölkerung von der BIMA erworben werden. 2. Das jetzt noch von der OSLw genutzte Sportgelände wird mit den Sportstätten, nach deren Abzug 2021/22 und der folgenden Übernahme durch die Stadt Fürstenfeldbruck, zum Sportzentrum II weiter entwickelt und baulich ergänzt. Mittel für die Planungen und weitere Maßnahmen dazu sollen ab dem Haushalt 2019 berücksichtigt werden. 3. In die Jahre 2020 bis 2022 werden Finanzmittel für die Übernahme der Fliegerhorst-Sportstätten im Haushalt eingestellt. Vorab 2019 bis 2021 für die Verhandlungen, Untersuchungen und Planungen, danach für die konkrete Übernahme, für die weitere bauliche Ausgestaltung und für den Unterhalt des neuen Sportzentrums. Begründung: Seit vielen Jahren ist es breiter Konsens im Stadtrat, daß die Sportstätten des Fliegehorstes, im Rahmen der Konversion des gesamten Geländes, von der Stadt übernommen werden sollen. Deshalb wurden auch, nach dem Bekanntwerden des kompletten Abzugs der Bundeswehr, die städtischen Planungen für das sogenannte "Sportzentrum II" mit einstimmigem Beschluß eingestellt. Sachlicher Anlaß war die Tatsache, daß fast alle für das geplante städtische Sportzentrum II vorgesehenen Neubauten im Fliegerhorst bereits vorhanden sind. Ansonsten hätte das bedeutet, die Anlagen im Fliegerhorst in einigen Jahren zu übernehmen – aber die gleichen Sportstätten mit städtischen Geld, vorher oder fast zeitgleich, noch einmal neu zu bauen. Aus reinen Vernunftsgründen hat der Stadtrat damals einstimmig davon Abstand genommen. Zur Klarheit eine kurze Aufzählung der wesentlichen Bauvorhaben im Sportzentrum II: Vierfachsporthalle, Hallenbad, Rasensportfeld mit Leichtathletikbereich, Tennisanlage, und weitere Aussenanlagen, die im Fliegerhorst hinzugefügt werden können. Alleine die Ersparnis durch den Wegfall des Baus der größeren Sportstätten läge bei 25 bis 30 Mio. Euro. Denn im Fliegerhorst gibt es eine Dreifach- und eine Einfachsporthalle, ein Hallenbad, sehr gute Tennisanlagen und ein Rasenstadion mit Leichathletikanlagen. Dazu kommt, daß die Sporthallen und das Hallenbad in den letztenJahren saniert wurden und in einem sehr guten Zustand sind. Und wenn die Stadt endlich aktiv wird und die Übernahme und ergänzenden Planungen, zusammen mit den Vereinen, in Angriff nimmt, könnte ein vorbildliches Sportzentrum II entstehen. Das natürlich auch noch Investitionen benötigt, aber insgesamt finanziell erschwinglich sein wird. Vom Zeitablauf her hat sich im letzten halben Jahr auch öffentlich konkretisiert, daß der komplette Abzug der Bundeswehr aus dem Fliegerhorst im Jahr 2023 geschehen soll. Von seiten der OSLw wurde, bei der letzten Veranstaltung, für den Umzug der Einrichtung ein Zeitfenster von 2021/2022 genannt.Dies ist entscheidend für die Verfügbarkeit der Sportstätten, die fast ausschließlich von der OSLw genutzt werden. Die von offizieller Seite zuletzt mehrfach genannten neuen konkreten Zeitangaben machen ein sofortiges Handeln für das neue Sportzentrum II im Fliegerhorst erforderlich. Das heißt für die SPD-Fraktion aber nicht, daß nun die zügige Umsetzung der kleinen Lösung des Sportzentrums III im Brucker Westen ins Hintertreffen gerät. Einstimmige und immer noch gültige Statdratsbeschlüsse dazu [...]