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Philipp Heimerl soll Oberbürgermeister werden

SPD steht geschlossen hinter ihrem Fraktionsvorsitzendem An diesem Donnerstag hat der Ortsverein der SPD Fürstenfeldbruck den Fraktionsvorsitzenden im Fürstenfeldbrucker Stadtrat, Philipp Heimerl, bei einer Sondermitgliederversammlung einstimmig zu ihrem Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt gewählt. Der 33-jährige, der seit seiner Geburt in der Stadt Fürstenfeldbruck lebt, vertritt die SPD bereits seit 8 Jahren im Stadtrat, davon 6 als Fraktionsvorsitzender. Beruflich begleitet Heimerl Kommunen, staatliche Institutionen und Unternehmen bei Immobilien- und Infrastrukturprojekten als Projektleiter im Bereich Kommunikation. Heimerl ist verheiratet. In seiner Rede machte er deutlich, dass er für die Große Kreisstadt derzeit viele Herausforderungen sieht, die man nicht mehr mit einem politischen Stil des vergangenen Jahrhunderts bewältigen kann. Politik und Verwaltung in Fürstenfeldbruck müssten sich dem Wandel in so vielen gesellschaftlichen Bereichen aktiv stellen, um eine zukunftsgerichtete Entwicklung zu ermöglichen. „Fürstenfeldbruck hat als Stadt ein unglaubliches Potential. Als Mittelzentrum für den gesamten Landkreis und im Mittelpunkt zwischen den Städten Augsburg und München, haben wir die besten Voraussetzung, um Wachstum und Entwicklung zu ermöglichen, das allen Fürstenfeldbruckerinnen und Fürstenfeldbrucker zu Gute kommt“, sagte Heimerl. Es gehe ihm aber auch, um eine neue Art des Umgangs mit den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Fürstenfeldbruck zu einer unglaublich lebenswerten Stadt machen. Die Stadt solle sich als Ermöglicher sehen und weniger als Bedenkenträger. Dazu braucht es laut Heimerl auch eine umfassende und transparente Informationspolitik nach außen, um Vertrauen zu schaffen und Entscheidung nachvollziehbarer zu machen. Heimerl erklärte: „Nur wenn wir alle Bürgerinnen und Bürger bei der Politik vor Ort mitnehmen, Fragen ernstnehmen und Rückmeldungen aktiv aufnehmen, kann Kommunalpolitik erfolgreich sein.“ Als Oberbürgermeister will Heimerl, auch über Fraktionsgrenzen hinweg, Lösungen für die großen Themen in der Stadt suchen. Die Entwicklung des Fliegerhorsts, die Neuaufstellung der Finanzen, der fehlende bezahlbare Wohnraum oder das fehlende Personal in den Kindertagesstätten, waren dabei nur einige Baustellen die er benannte. In den kommenden Monaten will der Oberbürgermeisterkandidat die Zeit bis zur Wahl im März 2023 nutzen, um das Gespräch mit Gruppierungen, Vereinen und Institutionen zu suchen und so seine Ideen zu präsentieren aber vor allem auch Hinweise und Rückmeldungen aufzunehmen. „Ich will in diesem Wahlkampf die Leute nicht nur von mir überzeugen, sondern ihre Anliegen zu meinen machen, um dann im kommenden Jahr als Oberbürgermeister direkt und zielgerichtet mit der Arbeit beginnen zu können“, schloss Heimerl seine Rede.

Von |2023-03-14T08:01:30+01:00Montag, November 28, 2022|

Geht die Verzögerungstaktik beim Eishallen-Bau in die nächste Runde?

Eigentlich schien alles auf einem gutem Weg, nachdem zuletzt die Grünen Anträge zu neuerlichen Detailklärungen wieder zurückgezogen hatten. Die beauftragten Standortuntersuchungen sind abgeschlossen und sollten im Oktober den beteiligten Ausschüssen vorgestellt werden. Wie zu erwarten war, ging daraus der Standort neben dem bisherigen Eisstadion an der Schöngeisinger Straße in einer zuvor vom Stadtrat beschlossenen 400-Punkte-Skala als eindeutiger „Sieger“ hervor. Dabei wurden 6 Standorte geprüft und der erste Platz konnte immerhin fast 80% der als (utopisches) Optimum zu erreichenden Punktzahl erreichen. Drei geprüfte Standorte im Fliegerhorst landen mit etwa 50% auf den letzten drei Plätzen. Demzufolge hatte die Verwaltung im Beschlussvorschlag zur Sitzung vorgeschlagen, diesen Standort nunmehr weiter zu verfolgen auch vor dem Hintergrund, bei Vorliegen entsprechender Grundlagenkonzepte (wie der dem Gutachten beigefügten Machbarkeitsstudie) Fördermittel des Bundes beantragen zu können. Diese könnten bis zu 45% der Baukosten betragen, müssten aber vor dem 31. Oktober durch gültigen Stadtratsbeschluss beantragt werden. Zu Beginn der Ausschußsitzung legte aber plötzlich 2. Bgm. Stangl (Grüne) in Vertretung des OB Raff (CSU), welcher die Sitzung unmittelbar vor Aufruf des TOP verlassen hatte, einen völlig neuen Beschlussvorschlag vor. Trotz des eindeutigen Gutachtens sollte jetzt die Standortfrage weiter offen bleiben und die letzten drei Plätze ebenfalls weiterverfolgt werden. Dem ist einer der befassten Ausschüsse mit knapper Mehrheit gefolgt, der andere (ebenfalls knapp) nicht. So wird nun der Stadtrat in seiner Oktober-Sitzung eine Entscheidung treffen müssen. Zwar ist allein schon die neue Angewohnheit bedauerlich, dass die Verwaltung des OB unvorbereitet zu Sitzungsbeginn ihre eigenen Vorlagen in Frage stellt bzw. umkrempelt. Was aber haben diese neuerlich vorgebrachten Einwände zu bedeuten? Darf die Furcht vor unsozialer Eigensucht wirklich dauerhaft die sozialen Interessen der ganzen Stadtgemeinschaft aushebeln? CSU, Grüne und FDP begründen die beabsichtigte Nicht-Weiterverfolgung eines priorisierten Standorts mit der Sorge, dort könnten Anwohnerklagen das Verfahren über Gebühr verzögern. Diese Gefahr besteht tatsächlich, nachdem von dieser Seite ja aktuell bereits Klagen gegen den aktuell durchgeführten Spielbetrieb im bestehenden Eisstadion angedroht wurden. Die potentiellen Kläger besitzen sämtlich Wohnungen, die errichtet wurden, als das Eisstadion schon längst in Betrieb war. Sie haben jetzt aber einen Anwalt gefunden, der dafür bekannt ist, trotz solcher Ausgangslagen sämtliche Spitzfindigkeiten auszunutzen, um soziale Anliegen zugunsten der Eigeninteressen einiger weniger Eigentümer auszubremsen. Dabei handelt es sich aber nicht um einen Einzelfall. Im Verlauf der letzten Jahre konnte fast kein Projekt irgendeiner Stadtentwicklung durchgesetzt werden ohne entsprechende Proteste. Jede/r ist für bezahlbaren Wohnraum, flächensparendes Bauen in die Höhe, Kindergärten, Spielplätze und Sportstätten für alle. Einige dann nicht mehr, wenn sie vor der eigenen Haustüre Platz finden sollten. Wenn schon vor einer Problemabklärung die Sorge vor solchen Einwänden dazu führt, Projekte einzustellen, können wir gemeinsam eine weitere Stadtentwicklung eigentlich an den Nagel hängen. Wohlverstanden: Das ist umgekehrt auch kein Totschlagargument gegen Einwände, die an mancher Stelle auch berechtigt sind. Gerade am anvisierten Standort Schöngeisinger Straße muss es selbstverständlich darum gehen, beim Neubau einer Anlage den Lärmschutz für die Anwohner garantieren zu können. Genau auf diesem Fokus des gemeinsamen Mehrnutzens und einer gewollten Befriedung der Situation muss der Anspruch des Stadtrats liegen, gerade [...]

Von |2023-02-14T05:02:52+01:00Sonntag, Oktober 25, 2020|

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll?

Ist die aktuelle Sportförderung sinnvoll? Wir denken, darüber sollte man offen und ohne Scheuklappen diskutieren. Daher hatte die SPD-Fraktion 2017 in einem Antrag gefordert, über den aktuellen Umgang mit staatlicher Sportförderung grundsätzlich nachzudenken. Das war noch vor den realsatirischen Vorgängen um die drohende Insolvenz des SCF. Wenn aktuell Fördermittel beantragt werden sollen, geschieht nämlich Folgendes: Förderung können nur Sportvereine beantragen, die selbst als Bauherr auftreten und die dann selber mindestens 25 Jahre unbeschränkt über „ihre“ Anlagen verfügen werden. Kaum ein Sportverein verfügt aber über solche Millionenbeträge. Eine Stadt wie Fürstenfeldbruck möchte aber natürlich ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen. Also gewährt sie diesen Vereinen „Zuschüsse“, bürgt für die zum Bau notwendig aufzunehmenden Darlehen und gewährt Zwischenfinanzierungen, bis die meist frühestens fünf Jahre später fließenden Fördermittel beim Verein ankommen. So war es auch z.B. beim SCF. Der hatte nämlich die ausgeführten Leistungen schlicht nicht abgerechnet, deswegen auch keine Förderzahlungen erhalten, die die Stadt aber vorgestreckt hatte. Die Stadt hatte also nur die Wahl, entweder die Vorleistung in den Wind zu schießen oder aber den Verein mit Aufschieben von Darlehenszahlungen am Leben zu erhalten, um wenigstens die Fördermittel noch erhalten zu können. Die möglichen Fördergelder sind wiederum sehr restriktiv geregelt. Am Beispiel des aktuell diskutierten Sportzentrum III zeigt sich, dass der Förderbetrag summa summarum bei etwa 10% der gesamten Bausumme liegt. Die restlichen 90% bezahlt auf verwinkelten Wegen letztlich immer die Stadt. Im Gegenzug darf sie für 25 Jahre nicht auf ihr eigentlich selbst finanziertes Eigentum zugreifen. Zusätzlich hat sich nach unserer Nachprüfung herausgestellt, dass eine solche Unterstützung seitens der Stadt mit deren eigenen Richtlinien aktuell gar nicht zu vereinbaren ist. Übertragen auf das Beispiel Sportzentrum III würde das nämlich bedeuten, dass die Stadt unterm Strich 4,85 Mio. € für eine Sportanlage selbst investiert, die ihr aber auf die nächsten 25 Jahre nicht gehören wird und auf deren Belegung und Nutzung sie ausdrücklich keinen Einfluss haben wird. Und dies, um „nur“ um Fördergelder in Höhe von evtl. 450.000€ evtl. abschöpfen zu können. Die beteiligten Sportvereine verschulden sich, weil sie ja auf dem Papier Bauherren sind. Sobald diese wegen solcher Verschuldungen in Schieflage geraten, muss ohnehin wieder der Steuerzahler eintreten, um die Gesamtinvestition nicht zu gefährden. Sportförderungsgelder in Anspruch zu nehmen, kann also durchaus Sinn machen, wenn einzelne Vereine kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen möchten. Hier sollte die Stadt auch entsprechend ihrer Förderrichtlinien unterstützen. Planung und Umsetzung eines angedachten Sportzentrums mit einem Bauvolumen von fast 6 Mio.€ (in einer kleinen Variante) betreffen aber Größenordnungen, die schlicht nicht in die Hände eines Sportvereins gegeben werden sollten, der in seiner Struktur auf Zahlen dieser Größenordnung gar nicht ausgelegt ist. Damit soll keinesfalls allen Brucker Sportvereinen unterstellt werden, sie würden dieselbe Unzuverlässigkeit aufweisen wie ein SCF. Es geht einfach um folgende Grundsätzlichkeit: Wenn die Stadt eigentlich aus Eigenmitteln ein Sportzentrum baut, müsste dies prinzipiell auch allen Bürgern, und eben nicht nur den entsprechenden Vereinsmitgliedern, zugutekommen können. Fingiert sie aber eine andere Bauherrenschaft, „schenkt“ sie im Ergebnis dem jeweiligen Verein auf 25 Jahre dieses Gut. Das [...]

Von |2019-03-12T21:49:01+01:00Dienstag, März 12, 2019|

Planung und Bau des Sportzentrums III

Die SPD-Fraktion beantragt, daß für Planung und Bau des Sportzentrums III im Brucker Westen unser Konzept, entsprechend der beigefügten Planskizze, in die Beratungen einbezogen wird. Das darin enthaltene Grundkonzept ist neben der von Amts wegen erstellten Planung darzustellen. Die Aufbereitung auch zur vergleichenden Präsentation per Beamer wird erbeten. Begründung: Das Planerische Konzept für das Sportzentrum III war lange umstritten. Der Stadtrat hatte deshalb beschlossen zwei Planungsvarianten (kleine und große Lösung) voranzutreiben. Der OB hatte die Auffassung vertreten, man bräuchte nur die große Variante planen. Denn wenn man die darin enthaltene große Sporthalle wegließe, hätte man automatisch die kleine Lösung. Diese Auffassung halten wir, milde ausgedrückt, für sehr laienhaft und deshalb nicht zielführend. Außerdem ist es für uns nicht hinnehmbar, wenn ohne die Gremien der Stadt einzubinden, Planungen erstellt werden bei denen Sportarten, die dort immer eine Heimat finden sollten, auf einmal ausgeklammert werden. Darüber zu entscheiden ist Sache des Stadtrates, danach erst sind Planungen einzuleiten. Zumal es seit Jahren hieß, die Kegler müßten unbedingt berücksichtigt werden, weil sie spätestens 2021 aus dem Untergeschoß des Hallenbades raus müßten. In den letzten Monaten sind wohl, lt. Ansage des OB vom 24.01.2019 in der Presse, "die Pläne fertig" gestellt worden. Allerdings ohne daß zuvor die grundsätzlichen Inhalte in städtischen Gremien beraten und beschlossen worden wären. So muß dies wohl in den kommenden Sitzungen erfolgen. Wir legen großen Wert darauf, daß dabei auch das Konzept für eine "kleine Lösung" wie das vom Stadtrat beschlossen worden war, berücksichtigt wird. Ein solches, in den Grundzügen vom Stadtrat 2014 bereits beschlossen, wurde von uns jetzt aktualisiert. Wir erwarten, daß dies in die Sachvorträge, Beratungen und in den Entscheidungsprozeß einbezogen wird. Mit freundlichen Grüßen für die SPD-Fraktion gez. Walter Schwarz

Von |2019-02-27T23:18:36+01:00Mittwoch, Februar 27, 2019|
Deine Wahl! 15.März - SPD