Der Vorstand im Ortsverein
— mehr als nur Formsache
Die Mitglieder des Ortsvereins wählen alle zwei Jahre einen neuen Vorstand. Dazu wird eine Mitgliederversammlung einberufen, zu der rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) geladen werden muss. Jedes Mitglied des Ortsvereins kann sich auf der Versammlung für ein Amt im Vorstand bewerben. Die anwesenden Mitglieder wählen dann in geheimer Wahl die Kandidaten in die verschiedenen zu besetzenden Ämter. Sind weniger als 10 % der Mitglieder anwesend, so muss zu einem anderen Termin erneut geladen werden.
Die Aufgabe des Vorstands besteht in der Betreuung der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen, der Koordination von Wahlkämpfen, der Repräsentation des Ortsvereins nach außen und der Verwaltung der Finanzen. Dafür trifft er sich mindestens einmal im Monat zu einer Vorstandssitzung, die parteiöffentlich ist.
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand wird aus folgenden Ämtern gebildet:
Vorsitzende(r)
zwei stellvertretende Vorsitzende
Schatzmeister(in)
ein bis zwei Schriftführer(innen)
vier Beisitzer(innen)
Vertreter der Arbeitsgemeinschaften (z.B. Juso AG, ASF, AG 60+)
Aufgaben des Vorstands
Rechtliche Grundlage
Wie jeder eingetragene Verein braucht auch der SPD-Ortsverein eine Satzung, in der die beschriebenen Aufgaben, Abläufe und organisatorische Vorschriften festgehalten sind.